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Eine Legalisatorin beglaubigt Unterschriften, die innerhalb des Ortsgebiet (in der Regel die Wohnortgemeinde) für Grundbuchsangelegenheiten getätigt werden (z.B. auf Kaufverträgen). Dadurch ist keine Beglaubigung der Unterschrift durch eine Notarin/einen Notar mehr nötig. Die Legalisatorin führt keine rechtliche Überprüfung von Verträgen durch. Für die Gemeinde Mötz wurde Frau Andrea Weger-Schinagl zur Legalisatorin bestellt. Es empfiehlt sich, persönlich einen Termin zu vereinbaren.
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