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Gemeinde Mötz

Tirol Zuschuss 2.0- Wohn-und Heizkostenzuschuss

Land Tirol

Der Tirol-Zuschuss kann zwischen dem 1. März bis 30. September 2024 beantragt werden:

Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen: www.tirol.gv.at/tirolzuschuss

Darüber hinaus ist die Antragstellung auch im Gemeindeamt Mötz zu den Amtszeiten möglich. Hierfür sind die aktuellen monatlichen Einkommensnachweise aller volljährigen im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen sowie Alimente beizulegen.  

AntragstellerInnen, denen der Heiz- oder Wohnkostenzuschuss 2023 bewilligt wurde, bekommen im März 2024 einen Folgeantrag (sh. Anlage Folgeantrag HKZ_WKZ 2024) vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. Bei gleichbleibender Einkommenssituation bzw. unveränderter Haushaltszusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich.  Bei einer Veränderung der Einkommenssituation (Einkommensart, Einkommenshöhe) bzw. der Haushaltszusammensetzung (Zu- bzw. Wegzug, Geburt, …), ist der entsprechende Vermerk anzuführen sowie die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. 

Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage und Bezieher:innen einer Mindestsicherungsleistung, denen der Wohnkostenzuschuss 2023 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich.

Weitere detaillierte Informationen, die Richtlinien und der Zuschussrechner für eine Vorabberechnung sind auf der Homepage des Landes ersichtlich: www.tirol.gv.at/tirolzuschuss


Richtlinie Heizkostenzuschuss 2024.pdf herunterladen (0.62 MB)

Richtlinie Wohnkostenzuschuss 2024.pdf herunterladen (0.77 MB)

Antragsformular HKZ_WKZ_2024.pdf herunterladen (0.3 MB)

Folgeantrag HKZ_WKZ_2024.pdf herunterladen (0.27 MB)

05.03.2024 09:00